Ratgeber im Trauerfall


Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert.

Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.


Im persönlichen Gespräch planen wir dann die gesamte Bestattung ganz nach dem letzten Willen des Verstorbenen, den Wünschen der Angehörigen und selbstverständlich auch mit Rücksicht auf Ihre finanzielle Situation.  

Unabhängig von der Bestattungsart bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass wir Ihren Verstorbenen mit eigener Kleidung in den Sarg betten. Gerne dürfen Sie Ihrem Lieben auch persönliche Gegenstände mit auf den letzten Weg geben, seien es Gegenstände mit denen sich der Verstorbene zu Lebzeiten identifizierte oder herzlich geschriebene Worte, Bilder und Fotos seiner Angehörigen.


Was ist zu tun, wenn ...

... ein Sterbefall bei Ihnen zu Hause eintritt?   

     

Zunächst muss der Hausarzt über den Tod seines Patienten in Kenntnis gesetzt werden.

Ist dieser nicht erreichbar, informieren Sie bitte dessen Vertretung, den entsprechenden Bereitschaftsarzt oder den Notarztdienst. Dieser stellt im    Rahmen der Leichenschau den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus.



Nun können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. In Absprache mit Ihnen planen wir dann die Überführung vom Sterbeort in unseren eigenen Klimaraum im Bestattungshaus.

Gerne realisieren wir, wenn gewünscht, eine Hausaufbahrung, um sich in gewohnter Umgebung und in aller Ruhe vom Verstorbenen zu verabschieden. Selbstverständlich ist auch eine traditionelle Abschiednahme in der Trauerhalle auf dem Friedhofes nach Terminabsprache möglich.

Unter Unsere Leistungen erfahren Sie mehr zu allen Möglichkeiten und Formalitäten, die wir für Sie übernehmen und die wir Ihnen abnehmen können, damit Sie selbst mehr Raum und Zeit für Ihre Trauer haben.




 ... ein Sterbefall im Pflegeheim oder Krankenhaus eintritt?

 
Die Alarmierung des Arztes erfolgt hier in der Regel durch das
Krankenhaus- oder Pflegepersonal. Es reicht ein Anruf bei uns, um in Absprache mit Ihnen die nötigen Schritte für die Bestattung einzuleiten.


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Wichtiger Hinweis!
  Sollte eine Überführung vom Sterbeort bereits durch
Dritte, wie zum Beispiel die Polizei, veranlasst worden sein, so steht Ihnen grundsätzlich die Wahl des Bestattungshauses, welches mit der Bestattung beauftragt werden soll, frei!


 Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Personalausweis / Reisepass der verstorbenen Person
  • Todesbescheinigung
Je nach Familienstand der verstorbenen Person werden verschiedene Dokumente benötigt, um bei dem zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen:

Ledig Verheiratet Geschieden Verwitwet
Geburtsurkunde Eheurkunde - Eheurkunde - Eheurkunde
(meist beinhaltet im Familienstammbuch) - rechtskräftiges Scheidungsurteil -Sterbeurkunde des Ehepartners
oder oder
Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk Heiratsurkunde mit Sterbevermerk

Weitere Unterlagen sind:


  • Krankenversicherungskarte des Verstorbenen zur Abmeldung
  • Schwerbeschädigtenausweis zur Abmeldung
  • Rentenversicherungsnummern (Alters-/ Witwen-/ EU-Rente) zur Abmeldung oder Vorschussbeantragung
  • bei Beantragung der Witwen/-rrente wird mind. eine Geburtsurkunde eines Kindes des hinterbliebenen Ehepartners benötigt
  • Lebens- und Sterbegeldversicherungspolicen




Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Dokumente, dass wir Ausweis, Personenstandsurkunden und Versicherungspolicen (bei denen Geld ausgezahlt wird) im Original benötigen.

 Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

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